Therapiesitzungen, zu denen Sie nicht erscheinen und die Sie nicht mind. 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt haben, werden zum Abrechnungssatz GebüTh (Gebührenordnung für Therapeuten) mit max. 40,00 € in Rechnung gestellt. Diese Kosten müssen Sie in jedem Fall selbst tragen.
Die Zahlungspflicht tritt nicht ein, wenn der Termin fristgerecht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt wurde oder wenn Sie ohne Ihr Verschulden, zum Beispiel im Fall einer Erkrankung mit ärztlichem Attest oder eines Unfalls (Unfallbericht), nicht erscheinen können. (siehe unsere AGBs)
In Attendorn:
In Olpe: